Abgeltungsteuer ab 2009
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) setzte sich das Ziel, die Abgeltungsteuer einzuführen. Diese wird ab 01.01.2009 gelten mit einem feststehenden Steuersatz von 25%.
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% (inkl. Soli und Kirchensteuer: max. 28,6 Prozent) auf alle Kapitalerträge. Dieser Steuersatz ist unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers.
Alle Personen, die einen Steuersatz von weniger als 25% haben, können sich über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt die Differenz erstatten lassen.
Die Einkünfte die von der Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 erfasst werden, sind folgende:
- alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen,
- Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten,
- Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren,
- Dividenden,
- Erträge aus Investmentfonds,
- Termingeschäfte,
- Zertifikatserträge,
- Gewinne bei Wertpapieren,
- Investmentanteilen und
- Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Abgeltungsteuer 2009: Die Ziele der Abgeltungsteuer
Die Ziele von Finanzminister Steinbrück sind es, das Steuerrecht zu vereinfachen und vor allem den Anreiz zur Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland zu erhöhen und einen im internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen Steuersatz auf Kapitaleinkünfte zu haben. Weiterhin sollen Anlagegelder in Deutschland gehalten werden und bislang im Ausland liegendes Kapital wieder zurückgeholt werden.
Abgeltungsteuer 2009: Die Spekulationsfrist
Die Spekulationsfrist entfällt im Rahmen der Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009. Bisher war bspw. der Gewinn von Aktien, die länger als 12 Monate gehalten wurden, steuerfrei. Ab 2009 muss der Anleger im Zuge der Abgeltungsteuer 25% des Gewinns an das Finanzamt abtreten, unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere.
Abgeltungsteuer 2009: Das Halbeinkünfteverfahren
Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 entfällt auch das Halbeinkünfteverfahren. Bisher mussten Dividenden und Spekulationsgewinne nur zur Hälfte versteuert werden. Es folgt somit selbst für die bisher maximal mögliche Steuerbelastung von 45 % eine Mehrbelastung, denn statt einer Belastung von 22,5 % zahlen Sie ab 01.01.2009 eine Pauschale von 25 %.
Abgeltungsteuer 2009: Der Sparerfreibetrag / Sparerpauschbetrag
Bisher gab es für Zinsen und Dividenden den Sparerfreibetrag, der seit 2007 750 Euro pro Person betrug. Dazu konnte man in der Steuererklärung eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person in Anspruch nehmen, Dadurch erhöhte sich der Freibetrag auf 801 Euro pro Person. Bei zusammenveranlagten Personen ergab sich ein Betrag von 1602 Euro.
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009 werden diese beiden Freibeträge abgeschafft und durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Der Sparerpauschbetrag wird ab 2009 801 Euro pro Person betragen. Um den Freibetrag nutzen zu können, muss der Anleger einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreichen.
Bis zum 31.12.2008 beträgt die Summe aller Freibeträge 1.313 Euro sie setzt sich aus folgenden Freibeträgen zusammen:
| Sparerfreibetrag für Zinsen und Dividenden | |
| Werbungskostenpauschale | |
| Freibetrag für Kursgewinne aus Aktien und Wertpapieren |
Ab 01.01.2009 beträgt der Sparerpauschbetrag für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne nur noch 801 Euro. Dieser umfasst dann auch Veräußerungsgewinne aus Aktien und anderen Wertpapieren, für welche bis Ende 2008 ein separater Freibetrag von 512 Euro gilt, wenn die betreffenden Wertpapiere länger als 12 Monate im Depot des Anlegers gehalten und die Gewinne somit nicht innerhalb der Spekulationsfrist realisiert wurden. Dieser Freibetrag entfällt somit im Zuge der Abgeltungsteuer ab 2009.
In der folgenden Übersicht sehen Sie die Änderungen der Freibeträge vor und nach der Abgeltungsteuer:
Freibeträge |
Regelung bis 31.12.2008 |
Regelung ab 01.01.2009 |
Sparerfreibetrag auf Dividenden
und Zinserträge |
750 Euro |
|
Werbungskostenpauschale |
51 Euro |
|
Höhere Werbungskosten absetzbar |
ja |
nein |
Freibetrag für Kursgewinne aus
Aktien und Wertpapieren |
512 Euro |
|
Sparerpauschbetrag für Dividenden, Kursgewinne, Zinserträge |
801 Euro |
|
Insgesamt zur Verfügung stehende
Freibeträge |
1.313 Euro |
801 Euro |
Weitere Werbungskosten (z.B. Depotgebühren, Fachliteratur, Börsenzeitschriften, PC-Programme oder Fahrten zur Hauptversammlung) entfallen also ab dem 01.01.2009.
Mit der Einführung des Sparerpauschbetrages gilt ab 01.01.2009 ein Abzugsverbot für Fremdfinanzierungskosten für den Kauf von Wertpapieren.
Abgeltungsteuer: Die Abgeltungsteuer im europäischen Vergleich
Die deutsche Abgeltungssteuer liegt im europäischen Vergleich an der Spitze. Lediglich Finnland und Schweden haben mit 28 % und 30 % einen höheren Steuersatz. Die Länder mit den deutlich geringeren Sätzen sind z.B. Luxemburg mit 10 %, Tschechien mit 15 %, Polen mit 19 %, Belgien mit 15 % auf Zinsen und 25 % auf Dividenden.
Man erkennt jedoch bei genauerer Betrachtung der Abgeltungsteuer, dass es viel mehr auf die Bemessungsgrundlage ankommt. Zum Beispiel hat Österreich auch einen Steuersatz von 25 %, doch dieser gilt nur für Zins- und Dividendenerträge.
Die Regelung der einjährigen Spekulationsfrist, wie es sie in Deutschland bisher gab, gilt in Österreich auch weiterhin neben der Abgeltungsteuer. In Deutschland jedoch entfällt diese ab 01.01.2009.
In anderen europäischen Nachbarländern gilt teilweise ein reduzierter Abgeltungsteuersatz bei Kursgewinnen (z. B. Italien mit 12,5 %) und teilweise gelten Betragsgrenzen wie z.B. in Frankreich (Steuerbefreiung bis 20.000 Euro) und Großbritannien (Steuerbefreiung bis 8.800 Pfund pro Kalenderjahr).