Abgeltungsteuer: Fragen und Antworten (FAQ)

1. Wie hoch ist die tatsächliche Gesamtbelastung nach Einführung der Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer summieren sich (abhängig vom Kirchensteuersatz) auf insgesamt 27,81% oder auf 27,98%. Wer keine Kirchensteuer zahlen muss, hat Abgaben in Höhe von 26,375%.


2. Kann man mit alten Depotleichen etwas mit der Abgeltungsteuer machen?

Es bleibt alles beim Alten. Bei nicht realisierten Verlusten kann man nur hoffen, dass sich die Aktien erholen oder aber die Verluste realisieren.

 

3. Was passiert angesichts der Abgeltungsteuer mit Darlehenszinsen für Wertpapierkredite aus dieser Zeit, die man noch abzahlen muss?

Man kann sie, weil sie im Zusammenhang mit Gewinnen bzw. Verlusten entstanden sind, bis 2008 wie gewohnt abziehen. Ab 01.01.2009 hat man die Schwierigkeit, dass Werbungskosten im Rahmen des Sparerpauschbetrags nur bis zur Höhe von 801 Euro berücksichtigt werden sollen. Man kann jedoch versuchen, alte Zinsverpflichtungen als nachträgliche Werbungskosten beim Finanzamt weiter abzusetzen. Hierfür ist es jedoch notwendig, mithilfe des Steuerberaters eine gute Begründung liefern zu können.

 

4. Beim Verkauf von Luxemburger Spezialfonds soll immer Abgeltungsteuer fällig werden, selbst wenn man bereits vor dem 01.01.2009 den Fonds gekauft hat. Betrifft dies auch Fonds aus Luxemburg?

Nein. Diese Änderung die vom Bundestag am 09.11.2007 beschlossen wurde, betrifft normale Luxemburger Publikumsfonds nicht. Nur besondere Spezialfonds sind betroffen. Betroffen sind nur Investmentfonds, die sich Anleger in Luxemburg einrichten lassen können, wenn die erste „Anzahlung“ mindestens 125.000 Euro beträgt und dieses Kapital auf mindestens 1,25 Millionen innerhalb eines Jahres vergrößert. Die Neuregelung: Bei Fonds mit einer Mindestanlagesumme ab 100.000 Euro wird immer nur dann Abgeltungsteuer fällig, wenn diese ab dem November 2007 der Spezialfonds erworben wurden.

 

5. Sind inflationsgeschützte Anleihen auch von der Abgeltungsteuer betroffen?

Nach jetzigem Steuerrecht sind dies Finanzinnovationen, deren Kursgewinne immer der Besteuerung unterliegen - unabhängig von der Haltefirst. Ab dem 01.01.2009 sind auch inflationsgeschützte Anleihen von der Abgeltungsteuer betroffen. Liegt der persönliche Steuersatz über 25 % kommt man ab 2009 besser weg.

 

6. Wenn man mehrere Aktien im Depot hat, welche Alternativen hat man hinsichtlich der Abgeltungsteuer? Sollte man alles verkaufen und nur noch in eine bestimmte Aktie investieren, deren Ausschüttungen momentan steuerfrei kassiert werden können?

Es ist zwar möglich, aus rein steuerlichen Gründen vor dem 01.01.2009 in einen einzigen Titel umzuschichten, jedoch sollte man aus Anlagegesichtspunkten nicht ein gesamtes Vermögen auf eine einzige Karte setzen.

 

7. Wie funktioniert die Abgeltungsteuer bei Aktiensplits?

Eine eindeutige Regelung des Gesetzgebers ist noch nicht bekannt. Voraussichtlich werden normale Splits des Einstandskurses an den neuen Verhältnissen angepasst. Jedoch gelten Splits nicht als Neuerwerb. Schon heute läuft bei normalen Splits keine neue Spekulationsfrist. Splits ausländischer Aktien können wie eine Kapitalmaßnahme (Kapitalerhöhung) betrachtet werden. Im alten Steuerrecht führte dies beispielsweise dazu, dass die Spekulationsfrist neu begann. Es ist nicht auszuschließen, dass künftig solche Kapitalmaßnahmen auch der Abgeltungsteuer unterliegen.

 

8. Was geschieht mit Verlustvorträgen, die bis zum 01.01.2009 anfallen?

Für Verlustvorträge gibt es eine fünfjährige Frist. Diese Frist gilt für Verlustvorträge, die noch unter den alten Besteuerungsregeln entstanden sind und in das neue Zeitalter der Abgeltungsteuer hinübergerettet werden sollen. Diese alten Verlustvorträge müssen innerhalb dieser Frist abgebaut werden. Das bedeutet, dass man Verlustvorträge, die man bis Ende des Veranlagungszeitraums 2008 angesammelt hat, mit aufgelaufenen Gewinnen bis spätestens zum Ende des Veranlagungszeitraums 2013 verrechnen muss. Die erst ab 2009 entstehenden Verlustvorträge sind allerdings unlimitiert vortragsfähig. Der Unterschied zu den alten Besteuerungsregeln: Künftig ist ein Verlustrücktrag in frühere Veranlagungszeiträume nicht mehr machbar.

 

9. Welche weiteren Besonderheiten, sollte man noch berücksichtigen bei den Verlustvorträgen, die ab 01.01.2009 entstehen?

Realisierte Verluste bei Aktien dürfen allein mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Möglich ist es beispielsweise nicht, mit Zinsen und Dividenden zu verrechnen.

 

10. Was kommt ab dem 01.01.2009 auf jemanden zu, der im Jahr Einnahmen aus Kapitalvermögen im sechsstelligen Bereich hat und sonst keine weiteren Einkünfte hat?

Die Bank behält die Abgeltungsteuer ein. Man kann dem Finanzamt melden, dass man sonst keine weiteren Einkünfte hat und auch keine weiteren Einkünfte plant. Somit wird die Steuer über die Bank eingezogen und bezahlt. Praktisch gibt man eine Null Einkommensteuererklärung ab. Mit dem Finanzamt kann man dann vereinbaren, künftig keine Erklärung mehr abgeben zu müssen.

 

11. Gilt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) für einen Fondssparplan auch noch ab dem 01.01.2009?

Ja. Es müssen nur die persönliche Anforderungen für die NV-Bescheinigung zutreffen. Das bedeutet, wenn jährliche Einkünfte nicht über 7.664 Euro (bzw. 15.328 Euro für Verheiratete) liegen, erhält man auch weiterhin die NV-Bescheinigung. Sollte man keine NV-Bescheinigung haben, dann empfiehlt sich bei einem sehr geringen Einkommen, dass man über die Einkommensteuererklärung den persönlichen Steuersatz in Anspruch nimmt und nicht den 25-prozentigen Steuersatz, da es günstiger ist. Angenommen, man hat nur einen persönlichen Steuersatz von 18 Prozent, so erhält man über die Einkommensteuererklärung die Differenz zur bereits einbehaltenen Abgeltungstuer zurück. Man soll jedoch beachten, dass die NV-Bescheinigung in der Regel nach drei Jahren ihre Geltung verliert.

 

12. Was passiert mit seit einigen Jahren besparten Zertifikatesparplan?

Beachtet werden muss die besondere Stichtagsregelung bei Zertifikaten. Wenn man zum Beispiel am 30.06.2009 verkauft, dann unterliegen alle Zertifikate, die nach dem 15.03.2007 erworben wurden, der Abgeltungsteuer, jedoch alle, die man vor dem Stichtag gekauft hat, der alten Steuerregelung. Das bedeutet, dass die bis zum 15.03.2007 erworbene Zertifikate nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden können. Die Bank hält fest, welche Anteile nach dem Stichtag gekauft wurden. Allerdings sollte man die „first-in-first-out“ -Regel beachten. Diese Regel besagt, dass das Finanzamt bei Verkauf zu unterschiedlichen Terminen davon ausgeht, dass zuerst gekaufte Zertifikate auch als erstes verkauft werden.

 

13. Sollte man zum Beispiel einen seit 2002 laufenden monatlichen Fondssparplan auf den Fidelity European Growth auflösen oder weiterführen?

Alle bis 2009 getätigten Einzahlungen fallen in die Bestandsregelung und die Kursgewinne sind abgeltungsteuerfrei. Diese Anteile sollte man nur verkaufen wenn man mit dem Fonds unzufrieden ist. Ab dem 01.01.2009 fällt dieser Vorteil weg.

 

14. Sind zukünftig Kursgewinne durch Umschichtungen binnen eines Dachfonds von den neuen Regeln betroffen?

Dass hineingebrachte Kapital ist nicht von der Abgeltungsteuer betroffen, wenn man vor 01.01.2009 in einen Dachfonds investiert. Darauf sind auch Umschichtungen binnen des Dachfonds nach dem Stichtag abgeltungsteuerfrei.

 

15. Ist Kapitalzuwachs bei thesaurierenden Fonds steuerfrei?

Hat man in den Fonds vor dem 01.01.2009 investiert, dann bleibt der Kursgewinn steuerfrei. Zins- und Dividendenerträgen sind wie heute steuerpflichtig. Ab dem 01.01.2009 zufallenden Erträge, unterliegen der Abgeltungsteuer.

 

16. Was ist ab dem 01.01.2009 besser? Ausschüttende oder thesaurierende Aktienfonds?

Inländisch thesaurierenden Fonds sind minimal besser, da bei ausschüttenden Fonds jedes Jahr die ausgeschütteten Erträge versteuert werden müssen und man nach dem Stichtag für Reinvestitionen keinen Bestandsschutz mehr hat. Jedoch sind bei Aktienfonds die Ausschüttungen selbsverständlich gering. Beachten sollte man jedoch, wenn man Doppelbesteuerung vermeiden will, dass mit ausländischen thesaurierenden Fonds ein größerer bürokratischer Aufwand verbunden ist. Da das Finanzamt auch künftig beim Anleger dem Fonds zufließende thesaurierte Zinsen und Dividenden als ausschüttungsgleiche Erträge besteuert, ist es möglich dass man beim Verkauf noch nach Jahren nachweisen muss, dass ein Teil des Verkaufserlöses schon versteuert worden ist.

 

17. Wenn man bei ausschüttenden Fonds die Ausschüttungen ab 2009 in neuen Fondsanteilen anlegt, unterliegt dann der gesamte Fonds der Abgeltungsteuer?

Nein. Nur die neuen zugekauften Anteile sind dann abgeltungsteuerpflichtig. Diese werden von den Banken automatisch erkannt.

 

18. Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer aus, wenn man im Templeton Growth Fund investiert?

 

Kursgewinne der vor 01.01.2009 gekauften Anteile unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Die nach dem 01.01.2009 im Fonds anfallenden unterliegen jedoch der Abgeltungsteuer.

 

19. Was passiert bei aufgelösten Fonds?

Wenn man vor dem 01.01.2009 in den Fonds investiert hat und dann Kapital bei Auflösung nach einem Jahr erhält, unterliegt dieses nicht der Abgeltungsteuer. Wenn Sie dieses Geld aber nach dem 01.01.2009 wieder anlegen, dann ist die Neuinvestition abgeltungsteuerpflichtig.

 

20. Wie wirkt sich die neue Regelung mit der Quellensteuer für ausländische Fonds?

Künftig wird der anrechenbare Anteil der ausländischen Quellensteuer der Abgeltungsteuer gegengerechnet. Hat man zum Beispiel in Italien bereits 27 % an Steuern gezahlt, so muss man in Deutschland nur noch 10 % statt 25 % Abgeltungsteuer zahlen, da 15 % angerechnet werden.

 

21. Sind Geschlossene Immobilienfonds steuerfrei, wenn man sie mindestens zehn Jahre hält?

Ja. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass auch die, dem Fonds zugrunde liegende, Immobilie mindestens zehn Jahre gehalten hat, es sich um eine vermögensverwaltende Personengesellschaft handelt und die Beteiligung im Privatvermögen halten.

 

22. Worauf sollte man bei der Anlage in Geschlossene Schiffsfonds beachten?

Steuerlich betrachtet kann man bei einer Schiffsbeteiligung keinen Fehler machen. Die Höhe des Gewinns wird anhand der Tonnage des Schiffs mitgeteilt. – Diese Tonnagebesteuerung ist oft eine günstige Pauschalbesteuerung. Aus Anlegersicht sollte man allerdings auf eine ernste Betreibergesellschaft mit einem guten Rating achten. Denn erst dann kann man davon ausgehen, dass die Schiffe ordentlich versichert sind und auch eine wirtschaftliche Auslastung gegeben ist. Zu beachten ist allerdings auch, dass die Gewinnzuweisungen mit dem persönlichen Steuersatz und nicht mit dem Abgeltungsteuersatz versteuert werden. Weiterhin sollte man beachten, dass wenn die Beteiligung vorzeitig verkauft wird, ein Veräußerungsgewinne entstehen kann, welcher der persönlichen Einkommensteuer unterliegt.

 

23. Was ändert sich bei Lebensversicherungen die man noch im Jahr 2004 abgeschlossen hat?

Die steuerliche Lage für solche Lebensversicherungen ändert sich nicht. Im Detail: Sie können die Auszahlung steuerfrei brutto für netto kassieren wenn der 2004 geschlossener Vertrag bis zur Auszahlung mindestens zwölf Jahre läuft, mindestens fünf Jahre lang Beitrag gezahlt wurde und der Todesfallschutz während der gesamten Vertragslaufzeit mindestens 60 % der Versicherungssumme betrug. Für bis Ende 2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen gegen laufenden Beitrag, gilt für die Steuerfreiheit der Kapitalauszahlung als Voraussetzung auch eine fünfjährige Beitragszahlungsdauer und eine Sperrfrist von zwölf Jahren, in denen eine Auszahlmöglichkeit „Kapital“ nicht ausgeübt werden darf.

 

24. Hinsichtlich der Abgeltungsteuer lohnt es sich jetzt noch eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung abzuschließen?

Man hat einen Steuerstundungseffekt während der Ansparphase. Anderseits sind zufließende Zinsen und Dividenden ab 2009 abgeltungsteuerpflichtig unabhängig vom Kaufzeitpunkt der Wertpapiere zum Zeitpunkt des Zuflusses. Bei Renten- oder Lebensversicherungen greift das Finanzamt allgemein erst bei Auszahlung zu. Das Kapital kann somit unverkürzt über Jahre und Jahrzehnte arbeiten. Der Zinseszinseffekt kommt so noch deutlicher zum Tragen. Einen weiteren Vorteil erhält man wenn die Police mindestens zwölf Jahre lang lief und man bei Auszahlung 60 Jahre alt ist, denn dann wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Also selbst wenn man den Spitzensteuersatz von derzeit 45 Prozent zahlen müsste, bekäme das Finanzamt nur 22,5 Prozent ab. Je niedriger der persönliche Steuersatz ist, desto größer der Steuervorteil. Dafür ein Beispiel: Über die Jahre hat man 50.000 Euro an Beiträgen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung in die Police eingezahlt und bekommt 110.000 Euro raus. Der Ertrag ist somit 60.000 Euro. Davon unterliegen die Hälfte (30.000 Euro) der Besteuerung. Hat man ein persönlicher Steuersatz von 33,3 %, dann holt sich der Fiskus genau 10.000 Euro. Würde dagegen die Abgeltungsteuer von 25 % auf den gesamten Ertrag fällig, wären das 15.000 Euro.

 

25. Was passiert bei monatlicher Rentenzahlung?

Bei Rentenzahlung greift die Abgeltungsteuer nicht. Für die laufenden Renten steht dann der ganze Wertzuwachs zur Verfügung. Die Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Zum Beispiel liegt bei einem 65-Jährigen mit einem persönlichen Steuersatz von 45 % dabei die tatsächliche Steuerbelastung nur bei 7,2 %.

 

26. Was passiert wenn eine neu abgeschlossene Versicherung vor dem 60. Lebensjahr oder vor Ablauf von zwölf Jahren kündige?

In diesem Fall greift die Abgeltungsteuer auf den gesamten Ertrag. Denn auch für das Finanzamt liegt ein Verlustgeschäft vor, wenn bei einer Kündigung in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit die ausgezahlte Summe kleiner als die Summe der Einzahlungen für die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge ist. Dieses Minus kann man dann mit anderen positiven Kapitalerträgen verrechnen. Jedoch sollte man davor prüfen ob andere Gestaltungsmöglichkeiten möglich und sinnvoller sind, wie beispielsweise eine Herabsetzung der Beiträge für einen definierten Zeitraum. Damit würde man den Versicherungsschutz wenigstens teilweise und die steuerliche Vorteilhaftigkeit im Ganzen weiter behalten.

 

27. Was geschieht bei einem Verkauf der Police?

Ab dem 01.01.2009 sind Neuverträge immer abgeltungsteuerpflichtig, wenn sie nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Bei Altverträgen ist in der Abgeltungsteuerepoche ab 01.01.2009 ein steuerfreier Verkauf möglich, jedoch nur unter den Voraussetzungen, wenn die für diese Verträge geltenden Bedingungen für die Steuerfreiheit eingehalten wurden und keine steuerschädliche Verwendung vorlag. Jedoch sollte man vor einem Verkauf der Police immer zunächst prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten zur Weiterführung der Police der jeweilige Lebensversicherungsunternehmen bietet. Ein kurzfristiger Geldbedarf für den privaten Gebrauch könnte auch über ein Policendarlehen dargestellt werden.

 

28. Wird künftig auf die Zinsen für das Kapital im Beitragsdepot Abgeltungsteuer fällig?

Ja. Bisher werden Zinsen in Beitragsdepots mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Ab 01.01.2009 unterliegen Zinsen der Abgeltungsteuer. Jedoch kann man einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 801 Euro erteilt, wenn man diesen nicht für andere Zwecke ausgeschöpft hat.

 

29. Sollte man bei einer beginnenden privaten Rentenpolice die Abgeltungsteuer beachten?

Nein. Die Steuerregeln sind hier ganz anders. Bei privaten Rentenpolicen wird der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Die Höhe dieser richtet sich nach dem Alter der Person, wenn zum ersten Mal aus dieser Police eine Rente ausgezahlt wird. Mit 65 und 66 Jahre beträgt der Ertragsanteil z. B. 18 %. Dies bedeutet nicht, dass 18 % an das Finanzamt gehen. Angenommen, man erhält mit 65 Jahren erstmals 1.000 Euro Privatrente. Dann werden nur 180 Euro als Basis für die Steuerbemessung herangezogen. Würde man einen persönlichen Steuersatz von 40 % haben dann bekommt der Fiskus 72 Euro, also die tatsächliche Steuerlast ist 7,2 %. Man sollte auch überlegen, ob man eine sofort beginnende Basisrente abschließen will, um möglicherweise zusätzliche Steuervorteile zu nutzen. Jahresprämien bis zu 20.000 Euro (bei Verheiratete 40.000 Euro) können geleistet werden. Hiervon sind 64 % im laufenden Jahr steuerlich absetzbar. Die Rentenzahlung ist anders als bei der Privatrente nach dem sogenannten Kohortenprinzip zu besteuern, d.h. dass im Jahr 2007 genau 64 % des Beitrags in die Basisrente steuerlich abgezogen werden können und nur 54 % der Rente steuerpflichtig sind. Dieses Privileg wird dauerhaft gewährleistet durch die Ermittlung eines persönlichen Steuerfreibetrags. Spätere Rentenerhöhungen sind aber zu 100 % mit dem persönlichen Satz zu versteuern.

 

30. Ist eine RiesterRente von den geplanten Steueränderungen auch betroffen?

Nein. Für Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung und Basisrente bleiben die privilegierten Steuerregeln beständig.