Abgeltungsteuer: Kapitalflucht aufgrund der Abgeltungsteuer?

Abgeltungsteuer Büro Aufgrund der großen Kapitalflucht aus Deutschland, welche seit der Anfang 2005 eingeführten Kontenkontrolle der Finanzämter herrscht, wollten die Finanzpolitiker der Union nun die Kontenabfrage möglichst schnell durch eine anonyme Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ersetzen.

Die Idee einer Abgeltungsteuer, die ohne staatliche Erfassung privater Ersparnisse auskommt und von immer mehr Staaten praktiziert wird,  wurde vom Finanzexperten Friedrich Merz sowie der CDU und CSU vor der Wahl abgelehnt.


Dies war besonderer Zündstoff für die schwarz-rote Koalition, welche seit bereits mehr als einem Jahrzehnt für eine weitgehende Lockerung des Bankgeheimnisses gegenüber dem Fiskus war.
Durch die Terroranschläge vom 11. September 2001 gelang es ihnen sich durchsetzen: Mit Zustimmung der Unions-geführten Länder im Bundesrat bekamen die Finanzbehörden das Recht, die Inhaber aller in Deutschland geführten Konten automatisch per Datenleitung abzufragen.

Erst Terrorbekämpfung, dann Jagd auf Steuersünder

Was eigentlich ausschließlich zur Terrorbekämpfung gedacht war, wird seit dem 1. April 2005 auch der Jagd auf Steuersünder dienlich. Bislang ehrliche Steuerzahler jedoch zogen zum Teil ihr Kapital aus Misstrauen schneller aus Deutschland ab, als der Fiskus bisher hinterzogene Abgaben aufspüren und nachweisen kann.

"Die Kapitalflucht aus Deutschland könne nur gestoppt werden, wenn man die automatische Kontenüberwachung wieder abschaffe", so der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt. Dann würde manches Geld vielleicht wieder aus dem Ausland zurück kommen.
Um dem Fiskus trotzdem die Möglichkeit zur lückenlosen Besteuerung der Kapitalerträge zu geben, wurde eine anonyme Abgeltungssteuer auf Zinseinkünfte vorgeschlagen. Aus der damaligen Abschlagsteuer müsse man somit eine Abgeltungssteuer machen.

Zinsabgeltung statt Zinsabschlag

Banken würden die Abgabe automatisch an die Finanzämter abführen. Künftig müssten die Steuerzahler die Kapitalerträge im Rahmen der Abgeltungssteuer jedoch nicht mehr in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben und so unter Umständen kräftig nachversteuern. Eine Zinsbesteuerung mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent sei nicht mehr wettbewerbsfähig, da zum Beispiel in Österreich Anleger nur die Hälfte zahlen, so die Kritik der CDU-Politiker.

Deshalb sollte der Steuersatz der Abgeltungsteuer keinesfalls bei mehr als 30 Prozent liegen. Weniger als 25 Prozent hielte man allerdings für unrealistisch. Auch Bernhardts Kollege Georg Fahrenschon, welcher die CSU-Finanz- und Haushaltspolitiker im Bundestag koordiniert, war für eine Abschaffung der Kontenkontrolle.