Abgeltungsteuer und die Lebensversicherung

Abgeltungsteuer Büro Die Einführung der Abgeltungssteuer ist ein willkommenes Verkaufsargument für Verkäufer von Lebensversicherungen. Sparer und Anleger werden bis 2009 eine Menge an Werbung erhalten, geworben wird für "die einzig richtige Lösung" zur Einführung der Abgeltungssteuer, nach welcher man eine einheitliche Abgabe auf Kapitaleinkünfte von 25% geben muss.

Durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 kam den Vertretern der Lebensversicherung das wichtige Argument der steuerfreien Auszahlung am Laufzeitende abhanden. Da die Garantieverzinsung bei Lebensversicherungen derzeit auf 2,25% für neue Verträge gesunken ist, werden besonders diese um neue Kunden werben.


Da bei neugekauften Fondsanteilen die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt, sehen Experten nun wieder steigende Chancen für die Lebensversicherung. Fonds die Ende 2008 noch im Depot liegen können auch nach Jahrzehnten noch ohne Steuereinbußen verkauft werden. Auch Versicherungspolicen bleiben unter bestimmten Vorraussetzungen von der Abgeltungssteuer verschont, wodurch ihre Besteuerung günstiger ist als die anderer Anlageformen.
Experten jedoch warnen davor, einen solch steuerlich begünstigten Vertrag abzuschließen, wenn man sich nicht ganz sicher ist, die lange Vertragslaufzeit auch durchhalten zu können.

Denn bei Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr betrifft die Abgeltungsteuer auch die Lebensversicherung. Der steuerliche Vorteil kann dann schnell durch höhere Kosten der Versicherung verschwinden, so dass dem Anleger auch nicht mehr Kapital übrig bleiben wird, als bei einer von der Abgeltungssteuer betroffenen Anlage in Investmentfonds oder ähnlichem.

Für den Vermögensaufbau gäbe es, laut Experten, auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer manchmal weit ertragreichere und flexiblere Profukte als eine Lebensversicherung.