Abgeltungsteuer: Abgeltungsteuer zu Lasten der Rentner?

Abgeltungsteuer Büro Durch das in Krafttreten der Abgeltungssteuer 2009 werden künftig viele Rentner deutlich mehr ihrer Zinseinnahmen an den Fiskus abgeben müssen als bisher. Dies betrifft Rentner, die viel angespart haben, besonders stark.

Wer jedoch die komplizierte Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung ausfüllt, kann der unfreiwilligen Subventionierung des Staatssäckels entgehen. Besonders Rentner die über geringe laufende Einkünfte aus der gesetzlichen oder betrieblichen Rente verfügen und viel auf der hohen Kante haben, bekommen die Verschlechterung zu spüren. Durchschnittlich erhält ein männlicher Ruheständler in den alten Bundesländern 817 Euro, in den neuen Ländern 913 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente im Westen 411 Euro, im Osten 670 Euro.


Auch Eberhard Beer, Sprecher der Alten Hasen, eines Vereins, der sich auf die Beratung von Senioren in Gelddingen spezialisiert hat, kündigt eine Verschlechterung für Rentner durch die neue Abgabe an.
Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen über dem Grenzbetrag von 7700 Euro bei Alleinstehenden und 15.401 Euro bei Verheirateten, aber unter 15.500 (31.000 Euro) liegt, sind besonders benachteiligt, da deren persönlicher Einkommensteuersatz weniger als 25 Prozent, also weniger als der Satz der Abgeltungsteuer beträgt und sie dem Fiskus somit bares Geld schenken. In diesem Falle empfiehlt sich das Ausfüllen der Anlage KAP in der Steuererklärung.

Zusammen mit Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer beläuft sich die Abgabe auf etwa 28 Prozent, wovon sowohl Zinserträge als auch Dividenden und Kursgewinne betroffen sind.
Auch das günstige Halbeinkünfteverfahren bei Ausschüttungen fällt durch die Abgeltungsteuer weg, wodurch auch die Dividenden künftig voll der Abgabenpflicht unterliegen. Kursgewinne sind im Gegensatz zu bisher, auch dann nicht steuerfrei, wenn sie nach mehr als zwölf Monaten erzielt wurden.
Auch die Möglichkeit Werbungskosten abzusetzen fällt im Rahmen der Abgeltungsteuer weg, was eine weitere Verschlechterung ist. Verluste können außerdem ab 2009 nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Einnahmequellen verrechnet werden.
Nur wenn das Einkommen unter dem Grenzbetrag liegt, besteht die Möglichkeit, beim Fiskus eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) zu beantragen und dadurch der Abgeltungssteuer zu entgehen. Kapitalerträge kommen dann, ohne jeglichen Abzug, auf das Konto des Sparers.

Der Staat langt kräftig zu

Ein Beispiel soll die Brisanz der neuen Abgabe für Rentner darstellen: Angenommen Rentner xy verfügt über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 10.000 Euro, zuzüglich Kapitaleinkünfte in Höhe von 5000 Euro. Bisher musste er insgesamt 1542 Euro Einkommensteuer zahlen. Ab Anfang 2009 wird die Bank direkt 25 Prozent Abgeltungssteuer an den Fiskus abgeben wodurch sich seine Steuerlast auf 1648 Euro erhöht, was einer Mehrbelastung von 106 Euro entspricht.

Rentner, deren persönlicher Steuersatz merklich über 25 Prozent liegt und die den Sparerfreibetrag von 801 Euro (1602 Euro) ausgeschöpft haben, profitieren jedoch von der neuen Regelung. Dies gilt insbesondere für Rentner mit einem dicken Portfolio an festverzinslichen Wertpapieren, denn diese zahlen ab 2009 statt ihres persönlichen Satzes von bis zu 42 Prozent nur noch 25 Prozent.
Der Durchschnittsrentner jedoch gewährt dem Finanzamt unwillentlich einen zinslosen Kredit, den er erst im Rahmen der Jahressteuererklärung zurückfordern kann. Wer vermeiden will, von der Abgeltungssteuer betroffen zu sein, sollte noch 2008 sein Portfolio optimieren und einen Teil des Vermögens in Aktien oder Aktienfonds umschichten, deren Kursgewinne nach einjähriger Haltedauer auch 2009 und darüber hinaus steuerfrei bleiben.

Die Quote von Anteilscheinen im Depot bei Rentnern sollte jedoch aus Gründen der Risikostreuung nicht höher als 30 Prozent sein. Eine weitere Möglichkeit ist die kreative Ausnutzung von Freibeträgen innerhalb der Familie. So können wohlhabende Rentner einen Teil des Vermögens den Kindern übertragen, die dann ihrerseits die Freibeträge ausnutzen können.