Abgeltungsteuer: Abgeltungsteuer & Anleihen

Besteuerung bis Ende 2008
Übersteigen die Zinserträge aus Anleihen den, seit 2007 gültigen, Sparerfreibetrag von 801 Euro (für Verheiratete 1.602 Euro), dann sind sie ganz zu versteuern. Kursgewinne sind ebenfalls zu versteuern, wenn sie binnen der zwölfmonatigen Spekulationsfrist erzielt wurden und über dem Freibetrag von 511,99 Euro liegen.


Besteuerung ab 2009
Zinserträge und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer einheitlich und in vollem Umfang, diese beträgt 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) und wird direkt von den Banken ans Finanzamt überwiesen. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 % so kann man die zuviel abgeführten Steuern im Rahmen der Steuererklärung zurückerstatten lassen.

Abgeltungsteuer: Abgeltungsteuer & Aktien

Besteuerung bis Ende 2008
Übersteigen Gewinne aus der Veräußerung von Aktien den Freibetrag von 511,99 Euro, so gilt das Halbeinkünfteverfahren, d. h. Gewinne binnen der zwölfmonatigen Spekulationsfrist sind zur Hälfte mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Außerhalb der Spekulationsfrist sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien steuerfrei. Für Dividendenzahlungen gilt genauso das Halbeinkünfteverfahren. Sie müssen aber unabhängig von der Haltefrist der Aktien versteuert werden, sobald ihre Höhe den derzeit geltenden Sparerfreibetrag übersteigt.

Besteuerung ab 2009
Werden Aktien nach dem 01.01.2009 gekauft, unterliegen Kursgewinne und Dividendenzahlungen einheitlich und in vollem Umfang der Abgeltungsteuer und 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) werden direkt von den Banken an das Finsanzamt überwiesen. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 % so kann man die zuviel abgeführten Steuern im Rahmen der Steuererklärung zurückerstattet lassen. Für die Dividendenzahlungen gibt es allerdings den, seit 2007 gültigen, Sparerfreibetrag, binnen dessen die Zahlungen steuerfrei sind.

Abgeltungsteuer: Abgeltungsteuer & Fonds

Besteuerung bis Ende 2008
Außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist sind Kursgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen steuerfrei. Steuerfrei sind auch thesaurierenden Fonds, die sämtliche Dividendenzahlungen sofort reinvestieren. Übersteigen Dividendenzahlungen von ausschüttenden Fonds den Sparerfreibetrag, dann müssen sie nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden. Genauso unterliegen Verkäufe von Fondsanteilen binnen der Spekulationsfrist der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren.

Besteuerung ab 2009
Für vor dem 01.01.2009 erworbenen Fondsanteile gelten die alten Regelungen. Nach dem 01.01.2009 erworbene Anteile an Fonds unterliegen der Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer. Ebenso sind vom Fonds ausgeschüttete Gewinne aus Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren dann nicht mehr steuerfrei.

Abgeltungsteuer: Abgeltungsteuer & Immobilien

Besteuerung bis Ende 2008
Vermietete Immobilien können nach einer zehnjähigen Haltefrist steuerfrei weiterverkauft werden, da alle Mieteinnahmen aus einer Immobilie dem Progressionsvorbehalt unterliegen und somit das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Eigengenutzte Wohnungen oder Immobilien können auch innerhalb einer zehnjährigen Frist jederzeit steuerfrei veräußert werden.

Besteuerung ab 2009
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer ändert sich bei Immobilien sowie offenen und geschlossene Immobilienfonds nichts.

Abgeltungsteuer: Abgeltungsteuer & Lebensversicherungen

Besteuerung bis Ende 2008
Erträge von Lebensversicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sind nach zwölf Jahren steuerfrei. Bei ab 2005 abgeschlossenen Verträgen, ist bei Auszahlung oder Rückkauf die Differenz zwischen den erfolgten Auszahlungen und den geleisteten Beiträgen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Es wird nur die Hälfte der Differenz zwischen Auszahlung und Einzahlungen versteuert, wenn die Police länger als 12 Jahre läuft oder das Mindestalter bei Auszahlung auf 60 Jahre festgesetzt wird.

Besteuerung ab 2009
Im Vergleich zu den jetzigen Regeln ändert sich nichts, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und eine Auszahlung frühestens mit 60 Jahren erfolgt. Es unterliegen die gesamten Gewinne (Auszahlung – Einzahlungen) der Lebensversicherungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, der Abgeltungssteuer.

Abgeltungsteuer: Abgeltungsteuer & Zertifikate

Besteuerung bis Ende 2008
Erfolgen Gewinne aus dem Verkauf von Zertifikaten, die Zins- und Dividendenerträge in Kursgewinne umwandeln, so werden außerhalb der zwölfmontatigen Spekulationsfrist keine Steuern erhoben. Jedoch betrifft diese Regelung nicht die Zertifikate, bei denen der Emittent eine Kapitalgarantie oder Zinsgarantie liefert. Sie gelten als so genannte Finanzinnovationen und mit ihnen erzielte Gewinne müssen sobald sie den Sparerfreibetrag übersteigen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Besteuerung ab 2009
Alle Zertifikate die nach dem 14.03.2007 gekauft wurden dürfen selbst nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist nur bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden. Erfolgt der Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt oder wurden die Zertifikate erst nach dem 01.01.2009 gekauft, sind die mit ihnen erzielten Gewinne abgeltungsteuerpflichtig.