Abgeltungsteuer und die Verlustverrechnung
Die Behandlung von Verlusten aus Aktiengeschäften, auch bei bereits realisierten Aktienkäufen wird durch die Abgeltungssteuer neu behandelt.
Auch wer seine Aktien länger als ein Jahr gehalten und mit Gewinn verkauft hat, den trifft ab 2009 die Abgeltungssteuer. Für Aktien, die nach dem 01.01.2009 erworben werden, gilt also: Der Gewinn wird nun mit dem Fiskus geteilt. Der Aktiengewinn sinkt also durch Soli und eventuelle Kirchensteuern um rund 28.5 %.
Wird jedoch ein Aktienverlust realisiert, so können bis 31.12.2008 die Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Ab 2009 jedoch gelten also folgenden neue Bestimmungen:
- Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mehr mit anderen Einkünften verrechnet werden.
- Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienkäufen verrechnet werden aber nicht mehr mit Kapitalerträgen wie z.B. Zinsen.
- Ein Verlustrücktrag ist nicht mehr möglich.
Für Verluste aus Aktien die vor dem 1.1.2009 erworben wurden gibt es eine Übergangsfrist bis 31.12.2013. Werden diese innerhalb eines Jahres mit Verlust verkauft, kann man diese auch nach dem 1.1.2009 mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht jedoch Altverluste außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist.